Ihr Vorsorgeordner von Schwäbisch Media

Für den Notfall alles beisammen

Vorsorgeordner: Ihre Wünsche auf einen Blick

Vollmachten für den Ernstfall sind sicherlich schwierige Themen. Aber jeder
mündige Mensch sollte sie haben, um sich abzusichern. Bei Schwäbisch Media
erhalten Sie einen professionell aufbereiteten Vorsorgeordner, der zahlreiche
Formulare für die wichtigsten Verfügungen und Vollmachten enthält.
Darüber hinaus bietet er viele nützliche Informationen und Hinweise. Der
Ablageordner ist so aufgebaut, dass jederzeit einzelne Seiten aktualisiert und
ausgetauscht oder ergänzt werden können.


Vorsorgeordner: 33,80 Euro inkl. Versand (für Abonnenten 28,80 Euro)

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oder telefonisch unter 0751/2955-5678.


Klare Verfügungen und Vollmachten sind wichtig, denn Sie machen es Ihren
Angehörigen damit einfacher, Entscheidungen in Ihrem Sinne und nach Ihren
Wünschen zu treffen, wenn Sie selbst – aus welchen Gründen auch immer –
nicht in der Lage dazu sind. Ein entsprechender Vorsorgeordner mit
Vorsorge-, Informations- und anderen Vollmachten, mit persönlichen
Angaben, einem Testament oder auch einer Bestattungsverfügung ist dabei
äußerst hilfreich. Schließlich soll Ihr persönlicher Wille auch in schwierigsten
Situationen gelten. Die Vollmachten und Verfügungen sind allesamt
kopiergeschützt, das heißt, sie können im Nachhinein nicht verändert oder
manipuliert werden.


Ein Testament regelt nicht alles:
Wer kann wie zu Lebzeiten für Sie agieren? Sorgen Sie vor!
Wann ist der richtige Zeitpunkt, um sich mit den Themen Vorsorge,
Vollmachten und Verfügungen auseinanderzusetzen? Eigentlich immer! Denn
plötzlich kommt es anders, als man denkt.
Viele Menschen sind der Meinung, dass gar nicht so viele Schriftstücke
notwendig sind, um unterschiedliche Lebenssituationen zu regeln. Für sie
reicht ein Testament scheinbar aus. Doch Vorsicht: Das Testament ist für die
Zeit nach dem Tod und wird meist erst nach der Beisetzung geöffnet. Manche
Dinge müssen aber unter Umständen schon zu Lebzeiten entschieden werden.
Hierfür eignen sich vor allem die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und die
Patientenverfügung.

Ein Beispiel:
Joachim und Christiane sind ein Ehepaar und hatten zusammen einen
schweren Unfall. Christiane hat den Unfall nicht überlebt, Joachim liegt nicht
ansprechbar im Krankenhaus. Sie haben keine Kinder, direkt nach dem Unfall
war es für Verwandte und Freunde schwierig an Informationen zum
Aufenthaltsort und dem Gesundheitszustand der beiden zu kommen und nun
wissen die Hinterbliebenen nicht, was die Wünsche und Vorstellungen der
beiden bezüglich lebensverlängernder Maßnahmen beziehungsweise der
Beerdigung waren.


Betreuungsverfügung
Stellt das zuständige Amtsgericht auf Antrag eines Dritten fest, dass Sie nicht
oder nur bedingt handlungsfähig sind, muss es einen Betreuer für Sie
benennen. Das kann ein Angehöriger oder Externer sein. Er unterstützt Sie
fortan bei Rechtsgeschäften in den Bereichen, die das Gericht festgelegt hat.
Haben Sie per Verfügung einen Betreuer festgelegt, ist das Gericht verpflichtet,
sich daran zu halten. Dieser wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch
das Betreuungsgericht kontrolliert – vor allem, wenn es um das Vermögen geht.


Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht regelt quasi die gleichen Inhalte wie die
Betreuungsverfügung. Allerdings gibt es dabei keine Kontrolle durch das
Gericht. Der Bevollmächtigte hat umfassende Vertretungsmacht – so zum
Beispiel in grundlegenden Vermögensfragen oder rund um die medizinische
Behandlung.


Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung legen Sie selbstbestimmt fest, ob man Sie nach
einem Unfall oder im Endstadium einer unheilbaren Krankheit mit allen
medizinischen Mitteln am Leben erhalten soll. Ärzte sind verpflichtet, sich an
Ihre Wünsche zu halten. Führen Sie im Detail auf, für welche gesundheitlichen
Situationen sie greifen soll und welche medizinischen Behandlungen
vorgenommen werden dürfen – oder auch nicht.

Bestattungsverfügung
In der Bestattungsverfügung legen Sie fest wie die Trauerfeier ablaufen soll,
zum Beispiel auch Musik oder Blumenschmuck, oder wer entscheiden soll. Sie
können hier auch schriftlich festhalten ob Sie für die Beisetzung Geld angespart
haben und in welcher Weise.


Informationsvollmacht
Sie entscheiden selbst, wer im Ernstfall Informationen über Sie erhält! Sie
bestimmen eine Vertrauensperson, die im Ernstfall Auskünfte über ihren
Aufenthaltsort und ihren Gesundheitszustand einholen darf.

 


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