Ihr Vorsorgeordner von Schwäbisch Media
Vorsorgeordner: Ihre Wünsche auf einen Blick
Vollmachten für den Ernstfall sind sicherlich schwierige Themen. Aber jeder mündige Mensch sollte sie haben, um sich abzusichern. Bei Schwäbisch Media erhalten Sie einen professionell aufbereiteten Vorsorgeordner, der zahlreiche Formulare für die wichtigsten Verfügungen und Vollmachten enthält. Darüber hinaus bietet er viele nützliche Informationen und Hinweise. Der Ablageordner ist so aufgebaut, dass jederzeit einzelne Seiten aktualisiert und ausgetauscht oder ergänzt werden können.
Vorsorgeordner: 33,80 Euro inkl. Versand (für Abonnenten 28,80 Euro)
oder telefonisch unter 0751/2955-5678.
Klare Verfügungen und Vollmachten sind wichtig, denn Sie machen es Ihren Angehörigen damit einfacher, Entscheidungen in Ihrem Sinne und nach Ihren Wünschen zu treffen, wenn Sie selbst – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage dazu sind. Ein entsprechender Vorsorgeordner mit Vorsorge-, Informations- und anderen Vollmachten, mit persönlichen Angaben, einem Testament oder auch einer Bestattungsverfügung ist dabei äußerst hilfreich. Schließlich soll Ihr persönlicher Wille auch in schwierigsten Situationen gelten. Die Vollmachten und Verfügungen sind allesamt kopiergeschützt, das heißt, sie können im Nachhinein nicht verändert oder manipuliert werden.
Ein Testament regelt nicht alles:
Wer kann wie zu Lebzeiten für Sie agieren? Sorgen Sie vor!
Wann ist der richtige Zeitpunkt, um sich mit den Themen Vorsorge, Vollmachten und Verfügungen auseinanderzusetzen? Eigentlich immer! Denn plötzlich kommt es anders, als man denkt. Viele Menschen sind der Meinung, dass gar nicht so viele Schriftstücke notwendig sind, um unterschiedliche Lebenssituationen zu regeln. Für sie reicht ein Testament scheinbar aus. Doch Vorsicht: Das Testament ist für die Zeit nach dem Tod und wird meist erst nach der Beisetzung geöffnet. Manche Dinge müssen aber unter Umständen schon zu Lebzeiten entschieden werden. Hierfür eignen sich vor allem die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und die Patientenverfügung.
Ein Beispiel:
Joachim und Christiane sind ein Ehepaar und hatten zusammen einen schweren Unfall. Christiane hat den Unfall nicht überlebt, Joachim liegt nicht ansprechbar im Krankenhaus. Sie haben keine Kinder, direkt nach dem Unfall war es für Verwandte und Freunde schwierig an Informationen zum Aufenthaltsort und dem Gesundheitszustand der beiden zu kommen und nun wissen die Hinterbliebenen nicht, was die Wünsche und Vorstellungen der beiden bezüglich lebensverlängernder Maßnahmen beziehungsweise der Beerdigung waren.
Betreuungsverfügung
Stellt das zuständige Amtsgericht auf Antrag eines Dritten fest, dass Sie nicht oder nur bedingt handlungsfähig sind, muss es einen Betreuer für Sie benennen. Das kann ein Angehöriger oder Externer sein. Er unterstützt Sie fortan bei Rechtsgeschäften in den Bereichen, die das Gericht festgelegt hat. Haben Sie per Verfügung einen Betreuer festgelegt, ist das Gericht verpflichtet, sich daran zu halten. Dieser wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch das Betreuungsgericht kontrolliert – vor allem, wenn es um das Vermögen geht.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht regelt quasi die gleichen Inhalte wie die Betreuungsverfügung. Allerdings gibt es dabei keine Kontrolle durch das Gericht. Der Bevollmächtigte hat umfassende Vertretungsmacht – so zum Beispiel in grundlegenden Vermögensfragen oder rund um die medizinische Behandlung.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung legen Sie selbstbestimmt fest, ob man Sie nach einem Unfall oder im Endstadium einer unheilbaren Krankheit mit allen medizinischen Mitteln am Leben erhalten soll. Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihre Wünsche zu halten. Führen Sie im Detail auf, für welche gesundheitlichen Situationen sie greifen soll und welche medizinischen Behandlungen vorgenommen werden dürfen – oder auch nicht.
Bestattungsverfügung
In der Bestattungsverfügung legen Sie fest wie die Trauerfeier ablaufen soll, zum Beispiel auch Musik oder Blumenschmuck, oder wer entscheiden soll. Sie können hier auch schriftlich festhalten ob Sie für die Beisetzung Geld angespart haben und in welcher Weise.
Informationsvollmacht
Sie entscheiden selbst, wer im Ernstfall Informationen über Sie erhält! Sie bestimmen eine Vertrauensperson, die im Ernstfall Auskünfte über ihren Aufenthaltsort und ihren Gesundheitszustand einholen darf.
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